🩺 Leistungen – Arbeitsmedizin
Als Betriebsarzt biete ich Ihnen umfassende arbeitsmedizinische Betreuung nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten und beruflich bedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
✅ Unsere Leistungen im Überblick:
Unseren Untersuchungen liegen die entsprechenden Inhalte der ArbMedVV, FeV, berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sowie den Leitlinien für arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen für Arbeitnehmer auf Offshore-Windenergieanlagen und Offshore-Installationen zugrunde. Erst- und Nachuntersuchungen können differieren, da ggfs. ein zusätzliches Biomonitoring erforderlich ist. Das durchzuführende Biomonitoring richtet sich nach den Festlegungen der Gefährdungsbeurteilungen. Notwendige Laborparameter im Ermessen des Arztes. Laborkosten werden nach Aufwand gemäß GOÄ gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Untersuchungen mitgebrachte Fremdbefunde werden bei der Beurteilung berücksichtigt, reduzieren jedoch nicht den Rechnungsbetrag. Vereinbarte Termine sind, für die in der Untersuchungsbeauftragung genannten Personen reserviert. Ein Austausch erfordert eine neue Beauftragung. Die in dieser Liste genannten Preise sind Netto-Basispreise, in welchen bereits die i.d.R. notwendigen einzelnen Untersuchungsbestandteile inbegriffen sind. Während sich der Untersuchungsumfang früher über die „BG-Grundsätze“ definiert hat, prüft heute der Arzt vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Erforderlichkeit körperlicher und klinischer Untersuchungen nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen und hat die Beschäftigten über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchungen aufzuklären. Sich daraus ergebende zusätzlich anfallende Leistungen, wie z. B. Ergometrie, Spirometrie oder Biomonitoring werden zusätzlich zum Basispreis berechnet. Die Information, welche Untersuchungsbestandteile jeweils inbegriffen sind bzw. welche Leistungen zusätzlich anfallen können, erhalten Sie bei Bedarf direkt über den durchführenden Arzt. Bei kurzfristigen Terminabsagen (unter 5 Arbeitstagen) bzw. einer Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Untersuchungsterminen wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Richtpreises der bestellten Untersuchung/en fällig. Die aufgeführten Preise sind Nettobeträge, Untersuchungsleistungen sind teilweise von der Umsatzsteuerpflicht nach §4 Nr. 14 UStG befreit. Diese Preisliste verliert mit Veröffentlichung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Eine aktuelle Preisliste stellen wir Ihnen im Internet unter https://www.ba-muntean.de/preisliste zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie diese auch telefonisch oder per Mail anfordern.
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